Wer entscheidet am Ende des Lebens? Die Diskussion um den Suizid ist auch eine um das Menschenbild

Zurzeit ist die Debatte um den assistierten Suizid wieder sehr lebhaft. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr einen großen Diskussionsbedarf ausgelöst. Denn es verwarf die Änderung des Paragraphen 217, die der Bundestag 2015 beschlossen hatte. Danach macht sich strafbar, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Der Ausdruck „geschäftsmäßig“ umfasst nicht nur solche Institutionen, die mit ihrem Handeln Geld verdienen, sondern auch solche, die eine Routine aufbauen, die regelmäßig zur Anwendung kommen kann. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung aufgehoben und dabei die Autonomie, das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen am Ende seines Lebens hervorgehoben. Um eine autonome Entscheidung zu befördern, muss es in der Praxis für Sterbewillige auch möglich sein, auf Unterstützung zum Suizid erhalten zu können. Die Autonomie darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch in der Praxis umgesetzt werden können.

Das Urteil des Verfassungsgerichts hat eine innere Stringenz. Wenn eine Entscheidungsfreiheit gegeben sein soll, muss sie auch in der Praxis gelebt werden können. Sollte die Gesetzgebung jede „geschäftsmäßige“, das heißt routinierte Unterstützung des Suizids unterbinden, fällt es im Zweifelsfall den Betroffenen sehr schwer, einen Weg zum Suizid zu finden. Dann bleiben nur sehr drastische Handlungsoptionen, vor denen aber viele zurückschrecken.

Die theologische Debatte

So muss nun in angemessener Zeit der Gesetzgeber erneut tätig werden und den Paragraphen 217 überarbeiten. Die Diskussion darum ruhte aber in der Öffentlichkeit, vor allem aufgrund der zwischenzeitlich hereinbrechenden Corona Pandemie. Die Fragen des assistierten Suizids gerieten erst einmal in den Hintergrund. Doch da kann das Thema nicht auf Dauer bleiben. Der Bundestag muss sich mit ihm befassen. Deshalb ist es gut, wenn eine Theologin, Isolde Karle, und zwei Theologen, Reiner Anselm und Ulrich Lilie erneut in einem Zeitungsartikel auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Sie plädieren dafür, das Urteil positiv aufzunehmen und nach einer angemessenen Umsetzung zu suchen. Ein zentraler Satz lautet: „In dieser Hochschätzung des Individuums und seiner Selbstbestimmung gibt es keine Differenz zwischen dem Urteilstenor des Verfassungsgerichts und der Position der evangelischen Ethik“.

Gegen diese Aufnahme der Argumentation des Verfassungsgerichts haben sich wiederum zwei Theologen gewendet, Peter Dabrock und Wolfgang Huber. Sie erinnern daran, dass diese Selbstbestimmung, die in dem Urteil wie auch in dem ersten theologischen Beitrag selbstverständlich vorausgesetzt wird, eine problematische Größe ist. Sie deckt nicht das Ganze der menschlichen Erfahrungsbreite ab. Denn Menschen erfahren sich auch als passiv, nicht nur als aktive, sich selbst bestimmende Wesen. Kein Mensch hat sich das Leben selbst gegeben, Menschen können deshalb das Leben als Gabe, als Gnade erfahren. Die Autoren hinterfragen den Stellenwert der Selbstbestimmung im Urteil des Verfassungsgerichts. Ist es statthaft, den Artikel 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, so eng mit Artikel 1, dem höchsten Gut, der Menschenwürde, zu verknüpfen?

Wer oder was ist die autonome Instanz?

Es ist tatsächlich der Mensch nicht stets und immer ein selbstbestimmtes Individuum. Besonders an den Rändern des Lebens kann man zu Recht nach der Gültigkeit einer Reduktion auf das selbstbestimmte Individuum fragen. Zudem scheint es zweifelhaft, ob der Mensch je das selbstbestimmte und autonome Individuum ist, als das er sich selbst gerne sehen möchte. Es gibt stets eine Vielzahl von Verstrickungen mit sozialen, kulturellen und auch körperlichen Dispositionen, die die Autonomie immer nur eine relative sein lassen. Zudem muss man fragen, welches die Instanz sein soll, die im Gegenüber zur Umwelt, im Gegenüber zur mitmenschlichen Welt und vielleicht sogar im Gegenüber zum eigenen Körper als autonome Instanz verstanden werden kann. Ist es nicht so, dass wir stets von unbewussten Regungen, von schwer zu durchschauenden kulturellen und sozialen Prägungen bestimmt sind?

Nun gibt es aber gute Gründe, bei allen Einschränkungen, die man vornehmen muss, im sozialen und rechtlichen Sinne stets von der Autonomie eines Menschen auszugehen. Die Autonomie wird so zu einer wichtigen Annahme, um Abwägungen vornehmen zu können: Im Zweifel gilt der artikulierte Wille des einzelnen Menschen und nicht die Erwartungen des sozialen Umfeldes an sie oder ihn. Das ist ohne Zweifel ein großer zivilisatorischer Fortschritt, der unbedingt bewahrt werden muss. Autonomie ist immer auch die Abwehr von jeder Heteronomie.

Die Problematik kritischer kirchlichen Positionen

Insofern wird nun kritischen Stimmen aus dem kirchlichen Raum schnell vorgeworfen, genau eine solche heteronome Haltung einnehmen zu wollen. In der Vergangenheit war es schon so, dass der „Selbstmord“ unter das Tötungsverbot fiel und „Selbstmörder“ außerhalb der Friedhofmauern beerdigt werden mussten. Dies ist überwunden, auch kirchliche Vertreter sehen im Suizid keinen Mord mehr. Dennoch scheinen sie erneut ihre restriktiven Vorstellungen durchsetzen und anderen Menschen vorschreiben zu wollen, wie sie mit dem Leben umgehen sollen. Das schafft unter den Befürworterinnen und Befürwortern des assistierten Suizids, und auch innerhalb der Kirche gibt es da nicht wenige, den Abwehrreflex, sich gegen die autoritären Anmaßungen zu wehren.

Die Fragilität von Autonomie, das soziale Umfeld

Die Kritiker mancher kirchlicher Positionen haben insofern Recht, als die Kirchen auf keinen Fall in einem säkularen Staat eine strafrechtliche Sanktionierung des assistierten Suizids einfordern dürfen. Denn das Strafrecht kann ja nur vom Staat verantwortet werden, der aber in weltanschaulichen Fragen sich zurückzuhalten hat. Doch ist mit einer Ablehnung einer Anwendung eines Strafrechts noch nicht ein tieferliegendes Problem gelöst, welches denn die Instanz ist, der man Autonomie zuschreibt.

Hier kann schnell mit den Worten der „Selbstbestimmung“ und „Autonomie“ eine scheinbare Klarheit erzeugt werden, die für die Beschreibung der leiblichen menschlichen Existenz nicht angemessen ist. Das gilt schon für wichtige Entscheidungen im Leben eines gesunden erwachsenen Menschen. Was genau motiviert jemanden, diesen und nicht einen anderen Lebensweg einzuschlagen? Die Motivationen sind vielfältig und zugleich auch unergründlich. Sehr unterschiedliche Zugänge, von der Psychoanalyse bis hin zu den Neurowissenschaften, zeigen, dass immer nur ein begrenzter Anteil der eigenen Motivationslage bewusst verantwortet wird. Vielfältige soziale und kulturelle Einflüsse spielen eine große Rolle. Der Mensch ist eher ein Wesen, das sich immer wieder und oft vergeblich bemüht, vollständig Rechenschaft über sein Handeln abzulegen. Eine überzeugende philosophische Interpretation sagt, dass ein Handeln nicht deshalb autonom genannt werden kann, weil es ein autonomes Zentrum gibt, sondern weil ein Mensch sich die Handlung als autonome Handlung zuschreibt.

Wenn also Menschen eher offene Interpretationsprozesse sind, verbunden und verwickelt mit anderen Menschen und deren Interpretation, dann zeigt das, wie wichtig es auch im Falle der Diskussion des Suizids, das soziale und kulturelle Umfeld zu berücksichtigen und die Betrachtung nicht allein auf das autonome Individuum zu reduzieren. Der Suizid erscheint dann als ein Phänomen mit einer sozialen und kulturellen Dimension. Und kann die Kirche, hier kann eine seelsorgerliche Kompetenz eine wichtige Rolle spielen, indem sie das soziale und kulturelle Umfeld der letzten Lebensphase lebensfreundlich gestaltet.

Vielleicht hat der Staat keine bessere Möglichkeit, als sich im Umgang mit dem assistierten Suizid auf das Selbstbestimmungsrecht zu beziehen. Dann wird der Suizid zu einer Option unter vielen. Doch ist mit dem Hinweis auf die Autonomie das Geschehen im Vorfeld eines Suizids weder hinreichend noch angemessen beschrieben. Zuviel bleibt bei der Reduktion auf ein einzelnes, autonomes Individuum außen vor. Seine Beziehung nach außen ist außerordentlich wichtig. (Es ist gerade der Schmerz der Einsamkeit, der mit oft mit Suizidabsicht verbunden wird, so in dem Theaterstück GOTT von von Schirach, so im Yer Blues von dem Beatles: i’m lonely i wanna die) Es ist gerade die Aufgabe gesellschaftlicher Organisationen wie der Kirchen, den Blick zu weiten. Auch ein Suizidwunsch entsteht in einem sozialen Umfeld und ist damit in vielfacher Weise interdependent. Die soziale Verbundenheit zeigt sich in ihrer elementaren Dimension gerade an den Rändern des Lebens, bei der Geburt, in der Krankheit, beim Tod. Wenn aber die soziale Verbundenheit in diesen Situationen einen solch großen Einfluss hat, ist es umso wichtiger, das soziale Umfeld so zu gestalten, dass ein Suizidwunsch nicht einfach eine Option unter mehreren für autonome Individuen verstanden wird, sondern eine Ausnahme in einer Kultur bleibt, in der zwischenmenschliche Zuwendung und soziale Einbindung auch den letzten Teil des Lebensweges prägt. Seelsorge, Palliativmedizin und soziale Einbindung weisen hier den Weg. Es kann sein und muss auch dann möglich sein, dass Menschen sich für den Suizid entscheiden. Gesellschaftliche Organisationen wie die Kirchen sollten aber alles dafür tun, dass sie seltene Ausnahmen bleiben.

Hier ein Vortrag von Prof. Wolfgang Huber zum Thema!

Autor: Frank Vogelsang

Ingenieur und Theologe, Direktor der Evangelischen Akademie im Rheinland, Themenschwerpunkt: Naturwissenschaften und Theologie

Ein Gedanke zu „Wer entscheidet am Ende des Lebens? Die Diskussion um den Suizid ist auch eine um das Menschenbild“

  1. Soll es theologisch keine Rolle spielen, dass die Autonomie des Menschen in die Macht der Ärzte übergegangen ist, die nach eigenem Gutdünken und den wirtschaftlichen Interessen des Medizinbetriebs über die Länge eines menschlichen Lebens entscheiden können?

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