Wer entscheidet am Ende des Lebens? Die Diskussion um den Suizid ist auch eine um das Menschenbild

Zurzeit ist die Debatte um den assistierten Suizid wieder sehr lebhaft. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr einen großen Diskussionsbedarf ausgelöst. Denn es verwarf die Änderung des Paragraphen 217, die der Bundestag 2015 beschlossen hatte. Danach macht sich strafbar, „wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt“. Der Ausdruck „geschäftsmäßig“ umfasst nicht nur solche Institutionen, die mit ihrem Handeln Geld verdienen, sondern auch solche, die eine Routine aufbauen, die regelmäßig zur Anwendung kommen kann. Nun hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung aufgehoben und dabei die Autonomie, das Selbstbestimmungsrecht jedes Menschen am Ende seines Lebens hervorgehoben. Um eine autonome Entscheidung zu befördern, muss es in der Praxis für Sterbewillige auch möglich sein, auf Unterstützung zum Suizid erhalten zu können. Die Autonomie darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch in der Praxis umgesetzt werden können.

Das Urteil des Verfassungsgerichts hat eine innere Stringenz. Wenn eine Entscheidungsfreiheit gegeben sein soll, muss sie auch in der Praxis gelebt werden können. Sollte die Gesetzgebung jede „geschäftsmäßige“, das heißt routinierte Unterstützung des Suizids unterbinden, fällt es im Zweifelsfall den Betroffenen sehr schwer, einen Weg zum Suizid zu finden. Dann bleiben nur sehr drastische Handlungsoptionen, vor denen aber viele zurückschrecken.

Die theologische Debatte

So muss nun in angemessener Zeit der Gesetzgeber erneut tätig werden und den Paragraphen 217 überarbeiten. Die Diskussion darum ruhte aber in der Öffentlichkeit, vor allem aufgrund der zwischenzeitlich hereinbrechenden Corona Pandemie. Die Fragen des assistierten Suizids gerieten erst einmal in den Hintergrund. Doch da kann das Thema nicht auf Dauer bleiben. Der Bundestag muss sich mit ihm befassen. Deshalb ist es gut, wenn eine Theologin, Isolde Karle, und zwei Theologen, Reiner Anselm und Ulrich Lilie erneut in einem Zeitungsartikel auf das Thema aufmerksam gemacht haben. Sie plädieren dafür, das Urteil positiv aufzunehmen und nach einer angemessenen Umsetzung zu suchen. Ein zentraler Satz lautet: „In dieser Hochschätzung des Individuums und seiner Selbstbestimmung gibt es keine Differenz zwischen dem Urteilstenor des Verfassungsgerichts und der Position der evangelischen Ethik“.

Gegen diese Aufnahme der Argumentation des Verfassungsgerichts haben sich wiederum zwei Theologen gewendet, Peter Dabrock und Wolfgang Huber. Sie erinnern daran, dass diese Selbstbestimmung, die in dem Urteil wie auch in dem ersten theologischen Beitrag selbstverständlich vorausgesetzt wird, eine problematische Größe ist. Sie deckt nicht das Ganze der menschlichen Erfahrungsbreite ab. Denn Menschen erfahren sich auch als passiv, nicht nur als aktive, sich selbst bestimmende Wesen. Kein Mensch hat sich das Leben selbst gegeben, Menschen können deshalb das Leben als Gabe, als Gnade erfahren. Die Autoren hinterfragen den Stellenwert der Selbstbestimmung im Urteil des Verfassungsgerichts. Ist es statthaft, den Artikel 2, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, so eng mit Artikel 1, dem höchsten Gut, der Menschenwürde, zu verknüpfen?

Wer oder was ist die autonome Instanz?

Es ist tatsächlich der Mensch nicht stets und immer ein selbstbestimmtes Individuum. Besonders an den Rändern des Lebens kann man zu Recht nach der Gültigkeit einer Reduktion auf das selbstbestimmte Individuum fragen. Zudem scheint es zweifelhaft, ob der Mensch je das selbstbestimmte und autonome Individuum ist, als das er sich selbst gerne sehen möchte. Es gibt stets eine Vielzahl von Verstrickungen mit sozialen, kulturellen und auch körperlichen Dispositionen, die die Autonomie immer nur eine relative sein lassen. Zudem muss man fragen, welches die Instanz sein soll, die im Gegenüber zur Umwelt, im Gegenüber zur mitmenschlichen Welt und vielleicht sogar im Gegenüber zum eigenen Körper als autonome Instanz verstanden werden kann. Ist es nicht so, dass wir stets von unbewussten Regungen, von schwer zu durchschauenden kulturellen und sozialen Prägungen bestimmt sind?

Nun gibt es aber gute Gründe, bei allen Einschränkungen, die man vornehmen muss, im sozialen und rechtlichen Sinne stets von der Autonomie eines Menschen auszugehen. Die Autonomie wird so zu einer wichtigen Annahme, um Abwägungen vornehmen zu können: Im Zweifel gilt der artikulierte Wille des einzelnen Menschen und nicht die Erwartungen des sozialen Umfeldes an sie oder ihn. Das ist ohne Zweifel ein großer zivilisatorischer Fortschritt, der unbedingt bewahrt werden muss. Autonomie ist immer auch die Abwehr von jeder Heteronomie.

Die Problematik kritischer kirchlichen Positionen

Insofern wird nun kritischen Stimmen aus dem kirchlichen Raum schnell vorgeworfen, genau eine solche heteronome Haltung einnehmen zu wollen. In der Vergangenheit war es schon so, dass der „Selbstmord“ unter das Tötungsverbot fiel und „Selbstmörder“ außerhalb der Friedhofmauern beerdigt werden mussten. Dies ist überwunden, auch kirchliche Vertreter sehen im Suizid keinen Mord mehr. Dennoch scheinen sie erneut ihre restriktiven Vorstellungen durchsetzen und anderen Menschen vorschreiben zu wollen, wie sie mit dem Leben umgehen sollen. Das schafft unter den Befürworterinnen und Befürwortern des assistierten Suizids, und auch innerhalb der Kirche gibt es da nicht wenige, den Abwehrreflex, sich gegen die autoritären Anmaßungen zu wehren.

Die Fragilität von Autonomie, das soziale Umfeld

Die Kritiker mancher kirchlicher Positionen haben insofern Recht, als die Kirchen auf keinen Fall in einem säkularen Staat eine strafrechtliche Sanktionierung des assistierten Suizids einfordern dürfen. Denn das Strafrecht kann ja nur vom Staat verantwortet werden, der aber in weltanschaulichen Fragen sich zurückzuhalten hat. Doch ist mit einer Ablehnung einer Anwendung eines Strafrechts noch nicht ein tieferliegendes Problem gelöst, welches denn die Instanz ist, der man Autonomie zuschreibt.

Hier kann schnell mit den Worten der „Selbstbestimmung“ und „Autonomie“ eine scheinbare Klarheit erzeugt werden, die für die Beschreibung der leiblichen menschlichen Existenz nicht angemessen ist. Das gilt schon für wichtige Entscheidungen im Leben eines gesunden erwachsenen Menschen. Was genau motiviert jemanden, diesen und nicht einen anderen Lebensweg einzuschlagen? Die Motivationen sind vielfältig und zugleich auch unergründlich. Sehr unterschiedliche Zugänge, von der Psychoanalyse bis hin zu den Neurowissenschaften, zeigen, dass immer nur ein begrenzter Anteil der eigenen Motivationslage bewusst verantwortet wird. Vielfältige soziale und kulturelle Einflüsse spielen eine große Rolle. Der Mensch ist eher ein Wesen, das sich immer wieder und oft vergeblich bemüht, vollständig Rechenschaft über sein Handeln abzulegen. Eine überzeugende philosophische Interpretation sagt, dass ein Handeln nicht deshalb autonom genannt werden kann, weil es ein autonomes Zentrum gibt, sondern weil ein Mensch sich die Handlung als autonome Handlung zuschreibt.

Wenn also Menschen eher offene Interpretationsprozesse sind, verbunden und verwickelt mit anderen Menschen und deren Interpretation, dann zeigt das, wie wichtig es auch im Falle der Diskussion des Suizids, das soziale und kulturelle Umfeld zu berücksichtigen und die Betrachtung nicht allein auf das autonome Individuum zu reduzieren. Der Suizid erscheint dann als ein Phänomen mit einer sozialen und kulturellen Dimension. Und kann die Kirche, hier kann eine seelsorgerliche Kompetenz eine wichtige Rolle spielen, indem sie das soziale und kulturelle Umfeld der letzten Lebensphase lebensfreundlich gestaltet.

Vielleicht hat der Staat keine bessere Möglichkeit, als sich im Umgang mit dem assistierten Suizid auf das Selbstbestimmungsrecht zu beziehen. Dann wird der Suizid zu einer Option unter vielen. Doch ist mit dem Hinweis auf die Autonomie das Geschehen im Vorfeld eines Suizids weder hinreichend noch angemessen beschrieben. Zuviel bleibt bei der Reduktion auf ein einzelnes, autonomes Individuum außen vor. Seine Beziehung nach außen ist außerordentlich wichtig. (Es ist gerade der Schmerz der Einsamkeit, der mit oft mit Suizidabsicht verbunden wird, so in dem Theaterstück GOTT von von Schirach, so im Yer Blues von dem Beatles: i’m lonely i wanna die) Es ist gerade die Aufgabe gesellschaftlicher Organisationen wie der Kirchen, den Blick zu weiten. Auch ein Suizidwunsch entsteht in einem sozialen Umfeld und ist damit in vielfacher Weise interdependent. Die soziale Verbundenheit zeigt sich in ihrer elementaren Dimension gerade an den Rändern des Lebens, bei der Geburt, in der Krankheit, beim Tod. Wenn aber die soziale Verbundenheit in diesen Situationen einen solch großen Einfluss hat, ist es umso wichtiger, das soziale Umfeld so zu gestalten, dass ein Suizidwunsch nicht einfach eine Option unter mehreren für autonome Individuen verstanden wird, sondern eine Ausnahme in einer Kultur bleibt, in der zwischenmenschliche Zuwendung und soziale Einbindung auch den letzten Teil des Lebensweges prägt. Seelsorge, Palliativmedizin und soziale Einbindung weisen hier den Weg. Es kann sein und muss auch dann möglich sein, dass Menschen sich für den Suizid entscheiden. Gesellschaftliche Organisationen wie die Kirchen sollten aber alles dafür tun, dass sie seltene Ausnahmen bleiben.

Hier ein Vortrag von Prof. Wolfgang Huber zum Thema!

Abschied vom Auenland

Der Psychologe Stephan Grünewald hat in seinem Buch „Wie tickt Deutschland“ eine Metapher eingeführt, die erhebliche Aussagekraft für die Stimmung in Deutschland des vergangenen Jahrzehnts hat: die Metapher des Auenlandes. (Am Ende dieses Textes ist ein Link zu einem Video mit einem Gespräch mit Stephan Grünewald vom November letzten Jahres.) Die Metapher ist natürlich eine Anspielung an die Saga von Tolkien „Der Herr der Ringe“. Das Auenland wird von den Hobbits bewohnt, es ist wohl gefügt. Die Hobbits sind in der Regel friedliche und freundliche Zeitgenossen. Sie leben in einer Idylle, in der es an nichts Grundlegendem fehlt. Im Großen und Ganzen ist alles in einer guten Ordnung, es gibt natürlich immer Gründe zur Klage, doch kann man mit einigem guten Willen diese Gründe beseitigen. Gerne appellieren viele Politikerinnen und Politiker in Deutschland an ein diffuses „Wir“, das dem „Wir“ der Auenlandbewohner gleicht. Gesellschaftliche Interessenkonflikte scheinen der Vergangenheit anzugehören. Dieses „Wir“ wird auch dadurch befeuert, dass dem „Auenland“ in der Terminologie von Grünewald das „Grauenland“ gegenüber steht. Das Auenland „Wir“ ist insgeheim froh, nicht dort leben zu müssen. In gewisser Weise fand aber mit diesem vorherrschenden Gefühl und „Wir“ Verständnis in der Politik eine erhebliche Entpolitisierung statt.

Wie das Auenland-„Wir“ entstand

Das Auenland Gefühl erfasst eine breite Mehrheit, wenn auch bei weitem nicht alle in der Gesellschaft, denn viele können an den Wohlstand gerade nicht partizipieren. Aber ihr kultureller Einfluss ist sehr begrenzt und kann dem Gefühl der Mehrheit wenig entgegen setzen. Das Auenland Gefühl darf nicht mit der sozialen Realität verwechselt werden. Allerdings es ist auch nicht willkürlich entstanden, die wirtschaftlichen und politischen Randbedingungen Deutschlands waren und sind tatsächlich sehr vorteilhaft und das beförderte bei einem großen Teil der Bevölkerung das Auenland Gefühl. Als starker exportorientierter Industriestandort ist Deutschlands Position innerhalb der EU unangefochten. Gleichzeitig ist der gemeinsame Euro nicht so stark wie es die alte D-Mark wäre. Das beflügelt zudem den Export in Staaten außerhalb der EU. Die guten Kontakte zu dem aufsteigenden Markt China aber auch zu dem großen Markt in den USA haben die Exporte kontinuierlich wachsen lassen. Die Wirtschaftsdaten Deutschlands waren deshalb über einen langen Zeitraum allesamt positiv. Die Arbeitslosigkeit nahm kontinuierlich ab, die Zahl der Arbeitsplätze kontinuierlich zu, hin und wieder war Deutschland Exportweltmeister. Mit keiner anderen Politikerin werden die positiven Daten assoziiert wie mit Angela Merkel. Ihr öffentliches Bild ist zu dem der mütterlichen und mit Umsicht sorgenden Kanzlerin geworden, die dafür sorgt, dass die Dinge auch für alle, für das große „Wir“ des Auenlandes gut bleiben.

Das Auenland-„Wir“ in der ersten Welle der Pandemie

Nun, in der Corona Pandemie aber gerät diese Auenland-Stimmung ins Wanken. Noch in der ersten Welle stellte sich das alte Gefühl nach einem anfänglichen Erschrecken recht schnell wieder ein. Die Inzidenzwerte waren besser als in anderen Ländern, der Lockdown wirkte schneller, das stark ausgebaute Gesundheitssystem war zu keiner Zeit ernsthaft in Gefahr einer Überlastung. Die Politik machte mit zum Teil martialischen Bildern deutlich, dass sie alle Widrigkeiten auffangen werde (Bazooka). Das Auenland will verteidigt werden. Dementsprechend stieg die Zuversicht im Sommer schnell wieder, wirtschaftliche Daten ließen den Schluss zu, dass sich der Standort Deutschland sehr schnell von dem Einbruch erholen werde. Die Politik bestärkte wiederum das diffuse „Wir“ Gefühl des Auenlandes. Man will die Herausforderungen „gemeinsam“ bewältigen. Auch hier geht es nur um ein Gefühl: Was meint dieses „Wir“ angesichts von starken Vermögensunterschieden, von sehr unterschiedlichen Partizipationschancen? Wenn Unternehmen, die Jahre zuvor viel Gewinn gemacht haben, nun vom Staat durch die Krise getragen und vor Verlusten beschützt werden, so fragt aufgrund des „Wir“ Gefühls niemand nach den Verteilungswirkungen dieser Hilfen. Jene, die zuvor die Gewinne verbuchen konnten, werden unterstützt von allen Steuerzahlern, bis sie wieder Gewinne für sich verbuchen können. Wie steht es mit denen, die in dieser Gesellschaft keine Gewinne machen können?

Die zweite Welle der Corona Pandemie

Doch dann kam im Herbst die zweite Welle. Nun kommen zu viele Mängel zum Vorschein, um sie noch in das Auenland-Gefühl integrieren zu können. Die öffentliche Infrastruktur ist in einem wesentlich schlechteren Zustand als es das Gefühl vermutet hätte. Da sind die Schulen, die auch in der zweiten Welle zumeist nicht auf digitalen Fernunterricht umstellen können. Da sind die Gesundheitsämter, die eine schon lange existierende Software zum überwiegenden Teil nicht installiert haben und die Daten auf gesondertem Weg übermitteln müssen. Da ist die Corona Warn App, die keinen tragenden Anteil an der Pandemiebekämpfung hat. Da ist die förderale politische Struktur, die während der Pandemiebekämpfung kontinuierlich Dissonanzen erzeugt. Im Dezember geriet auch das deutsche Gesundheitssystem an eine Belastungsgrenze, weniger wegen der technischen Geräte als  mehr wegen der ausgedünnten Belegschaften in den Krankenhäusern. In all dem zeigen sich Mängel, die schon vor der Pandemie da waren, die aber nicht sichtbar wurden. Hinzu kommen zwei Besonderheiten der Pandemiebekämpfung. Zum einen zehrt der langsame Impfstart an den Nerven vieler Menschen. Zum anderen existiert eine ständige Bedrohung, dass eine aggressivere Mutation des Virus die Zahlen wieder hochschnellen lassen kann.

Vom Schwinden des Auenland-„Wir“

Immer wieder wird gesagt, dass die Pandemie so etwas sei wie ein Brennglas, das die Verhältnisse sichtbarer macht. Das gilt auch für das diffuse „Wir“ des Auenlandgefühls. Es ist zu befürchten, dass nach der akuten Krise, wenn wir sie in einigen Monaten durchstanden haben, soziale Verwerfungen offensichtlicher werden. Es werden nicht alle in gleicher Weise die Krise durchstehen. Erste Schätzungen zeigen, dass die Krise zu einer Umverteilung von unten nach oben führen wird. Menschen mit viel Kapital verlieren nur wenig, solche, die weit überwiegende Mehrheit aber mit geringer Kapitalausstattung verlieren relativ mehr. Doch auch dies ist nicht einfach etwas Neues. Die Risse, die vorher angelegt waren, werden nur deutlicher.

Damit schwindet das diffuse „Wir“ des Auenlandes. Die gesellschaftlichen Verhältnisse werden wieder transparenter. Sie lassen sich bei weitem nicht auf ein Gemeinsames reduzieren. Es gibt Interessen, die sich in der Gesellschaft durchsetzen und solche, die dazu keine Chance haben. Sicherlich geschieht alles nach wie vor auf einem sehr hohen Wohlstandsniveau. Dadurch ließen sich die gesellschaftlichen Risse auch eine lange Zeit kaschieren. Mit ihnen schwindet das integrative Gefühl des Auenlandes, das diffuse „Wir“, das alle umfasst und auf ein Gemeinsames verpflichtet.

Möglicherweise gerät die Gesellschaft in die Lage, das Vordergründige des Auenland Gefühls besser wahrnehmen zu können. Für die Politik muss das kein Nachteil sein, es führt zu mehr Ehrlichkeit. Die Konflikte, denen man nicht ausweichen kann, können die Politik beleben. Es geht in ihr dann um unterschiedliche gesellschaftliche Entwürfe, die die einen oder die anderen Interessen vertreten. Möglicherweise wird diese Einsicht in dem kommenden Wahlkampf zur Bundestagswahl noch nicht so recht zur Geltung kommen können. Aber in mittlerer Sicht wäre es für die politische Kultur Deutschlands sehr hilfreich, weniger von dem Auenland-„Wir“ zu haben und mehr wieder um divergente Interessen zu ringen.

Hier der Link zu dem Gespräch mit dem Psychologen Stefan Grünebaum.

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