KI als Sprachentwerter

Die Sprache ist ein Medium, aus dem Menschen schon immer ihr Selbstbewusstsein geschöpft haben. Menschen sind vor allem soziale Wesen und ihre Verbundenheit zeichnet sich durch nichts deutlicher aus als durch das gemeinsame Sprachvermögen. Kein Mensch spricht eine „Eigensprache“, die nur ihr oder ihm zugänglich wäre. Es ist konstitutiv für Sprache, dass sie von mehreren Menschen geteilt wird.

Die Bedeutung von Sprache

Sprache verbindet die Menschen miteinander und Sprache ist zugleich das Medium, in dem Menschen ihre Unterschiede deutlich machen können. Auch „Nein“ sagen geschieht in der Sprache. Sprache ist so fundamental, dass sie zugleich die Verbundenheit und Angewiesenheit von Menschen zum Ausdruck bringt, wie auch ihre gegenseitige Abgrenzung.

KI als Sprachmaschine

Sprache ist nicht irgendein menschliches Vermögen, sondern ein sehr zentrales, konstitutiv für jede menschliche Gesellschaft. Mitten in diese Sphäre ist nun sehr erfolgreich mit neuen Sprachmodellen versehene Künstliche Intelligenz gedrungen. Die Dynamik der Entwicklung ist hoch, schnell entwickeln diese Sprachprogramme übermenschliche Fähigkeiten. Sie verarbeiten Texte in unglaublicher Geschwindigkeit, verfügen in kurzer Zeit über ein immenses Wissen, können ohne Zeitverzögerung Sätze und lange Texte formulieren. Das wird erhebliche kulturelle Folgen haben, wie sind sie einzuschätzen?

Computer können rechnen

Wir haben schon so etwas wie eine Vorerfahrung. In den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts waren allmählich Taschenrechner allgemein verfügbar, deren Rechenleistung menschliches Vermögen weit überstieg. Das war zunächst erstaunlich, aber schnell trat eine Gewöhnung ein. Computer waren schnell als exzellente Rechenmaschinen anerkannt mit übermenschlichen Fähigkeiten. Kopfrechnen wurde entwertet, niemand rechnet komplexere Rechnungen, die Arithmetik wird ganz dem Computer überlassen. Wird das bei den KI Aggregaten mit Sprachprogrammen wie ChatGPT nicht ganz ähnlich ablaufen?

Wahrscheinlich, jedoch ist der Unterschied zwischen der allgemeinen Verfügbarkeit von Sprache und der Beherrschung arithmetischer Fähigkeiten riesig. Die Arithmetik ist ein leicht eingrenzbarer Bereich menschlicher Fähigkeiten. Sprache ist ein viel stärker generalisiertes Medium ist als die Mathematik, viel stärker mit der Gesellschaft, ihrer Entwicklung und der menschlichen Identität verbunden.

Funktionale Sprache

Wir werden wohl dennoch ebenso alltägliche, routinierte Sprechakte und das Verfassen von Texten immer mehr den KI Aggregaten überlassen. Jede Form telefonischer Beratung kann künftig von Maschinen erledigt werden. Die Maschinen verfügen über ein nahezu ideales Wissen und sind unendlich geduldig und präzise, vielleicht auch bald einfühlsam. Ebenso wird die Abfassung von alltäglichen Texten und Gebrauchstexten künftig einer KI überlassen. Auch hier ist das instantan verfügbare Wissen nahezu perfekt.

Medial vermittelte Sprache wird als soziale Form entwertet

Vor allem medial vermittelte Sprache (Texte, Telefon, digitale Medien, soziale Medien) wird entwertet werden. Mit zunehmendem Gebrauch ist immer unklarer, wer oder was die Quelle der Äußerungen ist. Spricht eine KI mit mir? Antwortet auf meinen Post eine KI? Unterhalte ich mich nur mit Avataren? Hat das Buch ein Mensch geschrieben?

Die Folge: Die medial vermittelte Sprache wird entwertet. Wir werden sie weiterhin nutzen, doch ohne großes Engagement, sie hat keine soziale, eher noch funktionale Bedeutung. Die Folgen für die in unserer Gesellschaft sehr prominenten digitalen Medien werden dann erheblich sein. Wir antworten nur noch auf die Accounts, die wir persönlich kennen und hoffen, dass sie keine KI Avatare beschäftigen.

Der Nahbereich wird wieder bedeutender

Digital vermittelte Kommunikation zur sozialen Vernetzung verliert dadurch massiv an Bedeutung. Viele Menschen werden sich stärker auf den Nahbereich zurückziehen, dorthin, wo sichergestellt ist, dass echte Menschen Urheber der Sprache sind. In dem Nahbereich funktionieren dann auch digitale Medien, aber nicht mehr als weltumspannendes Kommunikationsmittel. Oder irre ich mich da?

Zur Leitidee der Künstlichen Intelligenz

KI – großes Mysterium und gesellschaftliche Herausforderung

Wie den assistierten Suizid regeln?

Die Diskussion um den assistierten Suizid steht offenbar im Deutschen Bundestag kurz vor einer Entscheidung. Der Bundestag wird sich wohl noch vor der Sommerpause mit den unterschiedlichen Entwürfen zur Regelung des assistierten Suizids befassen und abschließend entscheiden. Damit kommt eine mehrjährige Debatte zu einem vorläufigen Ende.

Die Novellierung des § 217 StGB im Jahr 2015

Die aktuelle Diskussion begann 2015. In diesem Jahr hat der Bundestag den Paragraphen 217 des Strafgesetzbuches überarbeitet und dort insbesondere jene Handlungen unter Strafe gestellt, die „geschäftsmäßig“ Selbsttötung gewähren, verschaffen oder vermitteln. Dies ist durch die Abgeordneten mit der Absicht verbunden worden, die Normalisierung und Kommerzialisierung, die Entstehung von Sterbehilfevereinen oder -organisationen mit Gewinnabsichten zu unterbinden.

Einspruch des Bundesverfassungsgerichts 2020

Doch gegen die Regelung wurde geklagt und das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im März 2020 den Paragraphen 217 aufgehoben, er ist seit dem Urteil außer Kraft gesetzt. Die zentrale Begründung des Verfassungsgerichtes war, dass die Persönlichkeitsrechte der Suizidwilligen beschnitten werden, denn durch die Regelung würde es faktisch unmöglich, Assistenz beim Suizid zu erhalten. Das Gericht hob hervor, dass Regelungen zur Verhinderung von Wildwuchs durchaus möglich sind, diese aber nicht grundsätzlich die Assistenz verhindern dürfen.

Die gesellschaftliche Debatte

Seitdem ist klar, dass entweder der Paragraph 217 novelliert oder aber die Suizidbeihilfe auf anderem Wege neu geregelt werden muss. An der Diskussion haben sich viele Institutionen beteiligt, insbesondere auch die Kirchen und deren Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie und Caritas. Der Vortrag von Frau Prof. Sigrid Graumann anlässlich einer größeren Tagung der Evangelischen Akademie im Rheinland im Januar 2022 ist in diesem Video zu sehen. In der evangelischen Kirche gibt es einerseits kritische Stimmen, die von einer Normalisierung von Suizidbeihilfen warnen, einige Positionen, die die Ermöglichung von Assistenz ablehnen, andererseits aber auch verbreitet eine Unterstützung in der grundsätzlichen Ermöglichung von Suizidbeihilfen. Eine besondere Herausforderung stellt sich natürlich für kirchliche Altenheime, Pflegeeinrichtungen und die psychologische Beratung.

Anträge im Bundestag

Im Bundestag haben sich im Verlauf der Zeit fraktionsungebunden drei Gruppen von Abgeordneten gefunden, die je einen Antrag in die Debatte einbrachten. Die erste Gruppe, federführend ist der Abgeordnete Lars Castellucci, will beim Strafgesetz bleiben und führt nur genauer aus, wann die Assistenz straffrei bleibt. Dazu müssen die Beteiligten eine genau beschriebene Prozedur einhalten, die Ärztinnen und Ärzte und multidisziplinäre Teams einbindet.

Zwei andere Gruppen um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Renate Künast lösen ihren Vorschlag ganz aus dem Strafrecht und machen unterschiedliche Verfahrensvorschläge, wie sichergestellt werden kann, dass tatsächlich ein freier, freiverantwortlicher Suizidwunsch vorliegt. Auch hier werden Prozeduren vorgeschlagen, die unterschiedliche Gespräche mit Ärztinnen und Ärzten in zeitlichen Abständen vorsehen. Diese beiden letzten Anträge sind, da sie in Grundsatzfragen einig sind, vor wenigen Tagen zusammengelegt worden.

Stimme aus der Wissenschaft

Nun haben aus der Wissenschaft heraus vier an der Diskussion Beteiligte (Rainer Anselm, Claudia Bausewein, Peter Dabrock und Wolfram Höfling) einen überraschenden weiteren Vorschlag gemacht. Sie plädieren dafür, alles beim Status quo zu belassen. Dann bliebe der alte Paragraph 217 außer Kraft und es gäbe keine weitere Regelung. Ihr Argument zielt auf die Ressourcen, die in der Praxis zur Regelung zur Verfügung stehen. Wenn einer der von den Bundestagsabgeordneten vorgeschlagenen Verfahren gewählt werden, entstehen automatisch komplexe Prozesse, die geregelt werden müssen. Damit in Deutschland flächendeckend je und je in einem Verfahren geprüft werden kann, ob ein freier Wille vorliegt, ist der organisatorische Auffand erheblich. Außerdem „normalisieren“ gerade die Verfahren den assistierten Suizid, es werden mit der Zeit eingespielte Prozeduren abgearbeitet. Sie schlagen deshalb vor, diese Ressourcen eher für die Prävention von Suizid zu investieren, sei es die seelsorgerliche Begleitung von Suizidwilligen, der Ausbau der Hospizarbeit, die Ausweitung psychosozialer Dienste. Ihr Argument beruht zudem auf einer Erfahrung: In den vergangenen drei Jahren war ja schon der Paragraph 217 des Strafgesetzbuches außer Kraft gesetzt und es hat keinen signifikanten Anstieg der Assistenz zum Suizid gegeben.

Plädoyer für den Ausbau der Suizidprävention

So ist also nun die Diskussionslage vor der Abstimmung. Es wird eine Situation entstehen, dass die Hilfe zum Suizid landesweit ermöglicht wird. Niemand ist zu dieser Hilfe gezwungen, so können kirchliche Akteure die Assistenz ablehnen. Aber der Gesetzgeber muss aber dafür sorgen, dass allen Menschen Hilfe zum Suizid grundsätzlich erhalten können. MIr scheint eine Regelung notwendig, damit es keine Normalisierung des Suizids etwa bei Krankheiten oder ähnlichem gibt. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre können meines Erachtens nicht einfach auf die kommenden Jahrzehnte übertragen werden. Ob allerdings die Regelung innerhalb des Strafgesetzes oder außerhalb stattfindet, ist dann von minderer Bedeutung. Wichtig ist, dass die Verfahren eine restriktive Wirkung haben.

Wie auch immer die Abstimmung ausfällt, auf jeden Fall müssen mehr Ressourcen in die Suizidprävention investiert werden, darin ist den Autoren aus der Wissenschaft zuzustimmen. Eine Gesellschaft, in der der Suizid zu einem stets möglichen Ausgang wird, ist keine lebenswerte Gesellschaft. Der Suizid kann für Menschen nur ultima ratio sein. Eine verbreitete Akzeptanz des Suizids ist Kennzeichen einer Gesellschaftskrise, wie schon Bert Brecht dichtete:

In diesem Lande und zu dieser Zeit

Sollte es keine trüben Abende geben

Auch hohe Brücken über die Flüsse

Selbst die Stunde zwischen Nacht und Morgen

Und die ganze Winterzeit dazu, das ist gefährlich!

Denn angesichts der Elends

Genügt ein Weniges

Und die Menschen werfen

Das unerträgliche Leben fort.